Ernährungstherapie

§43 SGB V

Die Ernährungstherapie richtet sich an Erkrankte, deren Symptome durch eine Ernährungsumstellung gelindert werden können, die Lebensqualität verbessert oder der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden kann.

Krankheitsbilder

  • Adipositas BMI >30
  • Prädiabetes / Insulinresistenz
  • Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
  • Fettleber
  • Fettstoffwechselstörung
  • Gicht
  • Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
  • Chron. Entzündliche Darmerkrankungen
  • Reizdarm / Reizmagen
  • Zöliakie
  • Fruchtzuckerunverträglichkeit / Fructosemalabsorbtion
  • Milchzuckerunverträglichkeit / Lactoseintoleranz

 

Dauer und Kosten

Erstberatung
inkl. ausführlicher Ernährungsanamnese, Körperanalyse und softwaregestützter Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls

60 min. | 80 €

Folgeberatungen

4x ca. 30 min. | je 40 €

Die Ernährungstherapie wird von Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin durch die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ verordnet. Diese Bescheinigung reichen Sie mit einem Kostenvoranschlag von mir bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine Bezuschussung der Leistung zu beantragen.

Details zum Ablauf der Kostenübernahme