Ernährungstherapie
§43 SGB V
Die Ernährungstherapie richtet sich an Erkrankte, deren Symptome durch eine Ernährungsumstellung gelindert werden können, die Lebensqualität verbessert oder der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst werden kann.
Krankheitsbilder
- Adipositas BMI >30
- Prädiabetes / Insulinresistenz
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Fettleber
- Fettstoffwechselstörung
- Gicht
- Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes
- Chron. Entzündliche Darmerkrankungen
- Reizdarm / Reizmagen
- Zöliakie
- Fruchtzuckerunverträglichkeit / Fructosemalabsorbtion
- Milchzuckerunverträglichkeit / Lactoseintoleranz
Dauer und Kosten
Erstberatung
inkl. ausführlicher Ernährungsanamnese, Körperanalyse und softwaregestützter Auswertung Ihres Ernährungsprotokolls
60 min. | 80 €
Folgeberatungen
4x ca. 30 min. | je 40 €
Die Ernährungstherapie wird von Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin durch die „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ verordnet. Diese Bescheinigung reichen Sie mit einem Kostenvoranschlag von mir bei Ihrer Krankenkasse ein, um eine Bezuschussung der Leistung zu beantragen.