So läuft die Kostenübernahme
Ihr Arzt/Ihre Ärztin hat Ihnen auf Grund einer Erkrankung eine Ernährungstherapie empfohlen?
Sie möchten zur Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankung eine Ernährungsberatung beantragen oder an einem Gruppenkurs teilnehmen?
Als Qualifizierte Diät- und Ernährungsberaterin VFED werden die Leistungen der Ernährungsberatung wie auch der Ernährungstherapie von der Krankenkasse bezuschusst.
Eine Kostenübernahme von 80-100% ist möglich.
Hier erhalten Sie eine Anleitung vom Erstkontakt bis zur Kostenübernahme:
Schritt 1
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf. In einem unverbindlichen und kostenfreien Informationsgespräch (ca. 15min. via Telefon) können bereits im Vorfeld organisatorische Frage beantwortet und eventuelle Wünsche berücksichtig werden.
Schritt 2
Ich erstelle Ihnen einen Kostenvoranschlag für die entsprechende Leistung.
Schritt 3
Falls noch nicht erfolgt, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung oder Präventionsempfehlung aus.
Schritt 4
Diese beiden Formulare reichen Sie bei ihrer Krankenkasse zur Klärung der Kostenübernahme ein.
Die Genehmigung erfolgt meist innerhalb weniger Tage.
Schritt 5
Nach erfolgter Genehmigung vereinbaren Sie die Termine mit mir.
Schritt 6
Die Abrechnung der Ernährungsberatung bzw. -therapie erfolgt nach jedem Termin. Sie begleichen die Rechnung bei mir und reichen diese anschließend bei der Krankenkasse ein, um die Kosten anteilig erstattet zu bekommen.